fremde Verbindlichkeiten

fremde Verbindlichkeiten
fremde Verbindlichkeiten
third-party liabilities

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Eventualforderungen und -verbindlichkeiten — nach §§ 251, 268 VII HGB unter der Bilanz („unter dem Strich“) oder im Anhang von jedem ⇡ Kaufmann zu vermerkende Haftungsverhältnisse: Mögliche Ansprüche aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel und… …   Lexikon der Economics

  • Eventualverbindlichkeit — Eventualverbindlichkeiten resultieren bei bilanzierenden Unternehmen aus der Übernahme von Haftungen wie Bürgschaften, Garantien, sonstigen Gewährleistungsverträgen oder weitergegebenen Wechseln, wenn zum Bilanzstichtag unsicher ist, ob und wann… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftungsverhältnisse — Verschiedene Formen von Verpflichtungen mit subsidiärem Charakter, die noch nicht als Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ausgewiesen werden dürfen. 1. Zur Systematik: (1) Haftung eigener vertraglicher Verpflichtungen wie z.B. Gewährleistungen… …   Lexikon der Economics

  • Kredit — Schulden; Anleihe; Darlehen; Dispo (umgangssprachlich); Pump (umgangssprachlich); Mittelaufnahme (fachsprachlich) * * * Kre|dit [kre di:t], der; s, e: für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellte …   Universal-Lexikon

  • Sklaverei [1] — Sklaverei. Das Verhältniß unbedingter, d.h. mit dem Verlust aller persönlichen Freiheit verbundener Dienstbarkeit, in welchem der Dienende nicht als Person, sondern als Sache betrachtet u. behandelt wird, so daß der Herr über ihn u. sein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgschaft — Sicherheit * * * Bürg|schaft [ bʏrkʃaft], die; , en: das Bürgen, das Haften für jmdn.: eine Bürgschaft übernehmen. * * * Bụ̈rg|schaft 〈f. 20〉 1. Sicherheit, Haftung für jmdn. durch einen Bürgen 2. der Vertrag darüber ● Bürgschaft leisten; die… …   Universal-Lexikon

  • Fremdenrecht — Fremdenrecht, die Rechtsgrundsätze über die rechtliche Stellung der Fremden. Als Fremde oder Ausländer werden im Gegensatz zu den Staatsangehörigen diejenigen bezeichnet, die außerhalb des Staatsverbandes stehen. Landsassen oder Forensen werden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liquidität — Der Begriff Liquidität (von lateinisch liquidus, „flüssig“) bezeichnet in seiner allgemeinen Bedeutung die Fähigkeit, im Markt ein Wirtschaftsgut schnell gegen ein anderes zu tauschen. Mit Ausnahme des Tauschmarktes ist mindestens eines der… …   Deutsch Wikipedia

  • Hebräer [2] — Hebräer (Ant.). Hier ist von öffentlichen u. privaten Einrichtungen, Sitten u. Gebräuchen der H. bis zur gänzlichen Auflösung ihres Reichs durch die Zerstörung Jerusalems die Rede; die der späteren Juden s.u. Judenthnm. I. Staatswesen. A)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Handelsbilanz — (Balance de commerce, Gleichgewicht des Handels), das Verhältnis des Gesamtwertes der Wareneinfuhr eines Landes zu dem der Ausfuhr. Von der Anschauung ausgehend, daß der hierbei sich ergebende Unterschied durch Barsendungen zu begleichen sei,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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